Kontakt: Gregor GierlichGeschäftsführer
Sternstraße 9–11 40479 Düsseldorf
Fon 0211 49 76 66-18
Mobil 0176 55 15 52 67
E-Mail gierlich@ljr-nrw.de
An die• Mitgliedsverbände des Landesjugendrings• Hauptausschussmitglieder desLandesjugendrings• Mitglieder der Koordinierungsgruppe der StadtundKreisjugendringe• Vorstand zur Kenntnis Datum Düsseldorf, 24.03.2020Empfehlungen des Landesjugendrings hinsichtlich des Umgangs mit Honoraren inBezug auf den Corona-Erlass des MKFFI zu den Auswirkungen auf geförderteMaßnahmen im Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJFP) vom 13.03.2020
Die folgenden Handlungsempfehlungen des Landesjugendrings NRW hinsichtlich desUmgangs mit Honoraren beziehen sich auf den Corona-Erlass des MKFFI vom13.03.2020 und somit auf die KJFP Projekt- und Infrastrukturförderung, auf alleMaßnahmen der Fachbezogenen Pauschale sowie - aufgrund des MKFFI Erlassesvom 16.03. 2020 - auch auf Maßnahmen aus der TG 68 (Jugendverbandsarbeit mitjungen Geflüchteten).
Wir empfehlen den Mitgliedsverbänden des Landesjugendrings sowie den Stadt- undKreisjugendringen (soweit sie Mittel aus den oben genannten Bereichen derLandesförderung erhalten) folgende Vorgehensweise in Bezug auf Honorarverträge beiausgefallenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:
1. Wurde ein Ausfallhonorar vertraglich vereinbart, so ist dieses in vereinbarter Höheabrechnungsfähig.
2. Vor dem 13.03 schriftlich vereinbarte Honorare für Veranstaltungen und Seminare, diebis zum 19.04.2020 geplant worden sind, sind im vollen Umfang abrechnungsfähig.
3. Für Maßnahmen, die für den Zeitraum vom 20.04.2020 bis zum 26.06.2020 geplantsind, können Honorare in Höhe von 50 % der vereinbarten Summe alszuwendungsfähige Ausgaben erstattet werden. Wenn diese schriftlich vor dem 13.03.2020 vereinbart wurde und die Absage der Maßnahme bis zum 19.04.2020erfolgt.
4. Für Maßnahmen, die ab dem 27.06.2020 geplant sind, können Honorare in Höhe von25 % der vereinbarten Summe als zuwendungsfähige Ausgaben erstattet werden,wenn diese schriftlich vor dem 13.03.2020 vereinbart wurden und die Absage derMaßnahme bis zum 31.05.2020 erfolgt.
5. Fortlaufende Honorare:Für Honorarverträge, die sich auf fortlaufende Angebote der Jugendverbandsarbeitbeziehen und die vor dem 13.03.2020 geschlossen wurden, gelten im Wesentlichendieselben Regeln:
o 100% Zahlung im Zeitraum bis 19.04.2020o 50% Finanzierung zwischen 20.04 und 26.06.2020, wenn die Geltungsdauerdes MAGS Erlasses bis dahin ausgedehnt wirdo 25% Finanzierung, wenn der MAGS Erlass auch bis über die Sommerferienausgedehnt werden sollte
Im Übrigen weisen wir auf die im Erlass vom 13.03.2020 genannten Maßstäbe für dieBemessung zuwendungsfähiger Ausgaben hin.
gez. Gregor GierlichGeschäftsführer Landesjugendring NRW